Steuertipp für alle Steuerpflichtigen: Spenden als Sonderausgaben - Tipp 4/7


Spenden an bestimmte begünstigte Organisationen (insbesondere an Forschungseinrichtungen und der Erwachsenenbildung dienende Lehreinrichtungen, Universitäten, diverse Fonds, Museen, Bundesdenkmalamt etc) sind nicht mit einem absoluten Höchstbetrag, sondern mit 10 % des Vorjahreseinkommens begrenzt. Spenden an die mit Forschungs- und Lehraufgaben für die österreichische Wissenschaft oder Wirtschaft befassten Institutionen können nur dann abgesetzt werden, wenn diese in einer vom BMF veröffentlichten Liste („Begünstigter Empfängerkreis für Zuwendungen im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 5 lit. d und e EStG“) aufscheinen. Bereits im Betriebsvermögen abgesetzte Spenden (= bis zu 10% des Vorjahresgewinnes; siehe oben) kürzen den Rahmen der als Sonderausgaben (= bis zu 10% des Vorjahreseinkommens) absetzbaren Spenden.

Erstmalig ab 2009 können auch private Spenden an Vereine oder Einrichtungen, die selbst mildtätige Zwecke verfolgen bzw Entwicklungs- bzw Katastrophenhilfe betreiben oder für diese Zwecke Spenden sammeln, als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Diese begünstigten Spendenempfänger müssen sich ebenfalls beim Finanzamt registrieren und werden auf der Homepage des BMF (http://www.bmf.gv.at/Service/allg/spenden/) veröffentlicht. Erfolgte die Aufnahme in diese Liste auf Grund eines bis zum 15.6.2009 gestellten Antrages, können bereits die ab 1.1.2009 getätigten Spenden (zB für die „Licht ins Dunkel-Organisation“) steuerlich abgesetzt werden.

Auch diese Spenden sind mit 10% des Einkommens des unmittelbar vorangegangen Jahres begrenzt. Bereits als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden kürzen in diesem Fall aber nicht den maximal möglichen Betrag für Sonderausgaben. Im Gegensatz zu Unternehmen, die auch Sachspenden für diese begünstigten Zwecke als Betriebsausgaben absetzen können, werden als Sonderausgaben nur Geldspenden anerkannt. Die Spenden müssen derzeit nur mittels Einzahlungsbeleg nachgewiesen werden. Ab 2011 ist ein aufwändiges Meldesystem durch die Spendenorganisationen vorgesehen.

 

Quelle: ÖGWT

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