Steuertipp für Arbeitnehmer: Werbungskosten noch vor dem 31.12.2009 bezahlen - Tipp 2/3
Werbungskosten müssen bis zum 31.12.2009 bezahlt werden, damit sie heuer noch von der Steuer abgesetzt werden können. Denken Sie dabei insbesondere an
Fortbildungskosten (Seminare, Kurse, Schulungen etc samt allen damit verbundenen Nebenkosten, wie Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand),
Familienheimfahrten, Kosten für eine
doppelte Haushaltsführung,
Telefonspesen,
Fachliteratur, beruflich veranlasste
Mitgliedsbeiträge etc. Auch heuer geleistete
Vorauszahlungen für derartige Kosten können noch heuer abgesetzt werden. Auch
Ausbildungskosten, wenn sie mit der beruflichen oder einer verwandten Tätigkeit in Zusammenhang stehen, und
Kosten der Umschulung können als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Quelle: ÖGWT
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