Steuertipp für Mitarbeiter: Kinderbetreuungskosten - 500 € Zuschuss des Arbeitgebers steuerfrei - Tipp 7/7


Leistet der Arbeitgeber für alle oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer einen Zuschuss für die Kinderbetreuung, dann ist dieser Zuschuss ab 1.1.2009 bis zu einem Betrag von 500 € jährlich pro Kind bis zum zehnten Lebensjahr von Lohnsteuer und SV-Beiträgen befreit. Voraussetzung ist, dass dem Arbeitnehmer für das Kind mehr als sechs Monate im Jahr der Kinderabsetzbetrag gewährt wird. Der Zuschuss darf nicht an den Arbeitnehmer, sondern muss direkt an eine institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung (zB Kindergarten), an eine pädagogisch qualifizierte Person oder in Form eines Gutscheines einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung geleistet werden.

 

Quelle: ÖGWT

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