Hochwasserentschädigung Faxrechnungen Erstellt von elixa Horn, am 22.12.2009 | Gelesen: 2605 mal Der Vorsteuerabzug für Faxrechnungen wird bis Ende 2010 verlängert. Die folgenden Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren Unternehmertipp - Ende der Aufbewahrungspflicht für Bücher und Aufzeichnungen aus 2010 Für alle: Ende der Aufbewahrungspflicht für Bücher aus 2009 Betriebliche Mindestnutzung von 10% für den Vorsteuerabzug von Elektrofahrzeugen erforderlich
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.