Kursverluste aus Fremdwährungskrediten iZm Beteiligungen steuerlich absetzbar


Seit dem Steuerreformgesetz 2005 sind bei Kapitalgesellschaften Zinsen im Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung von Beteiligungen an Tochter-Kapitalgesellschaften steuerlich abzugsfähig. Nach bisheriger Auffassung der Finanzverwaltung war diese Neuregelung eng auszulegen und waren daher sonstige Aufwendungen, wie zB Wertsicherungsbeträge und Kursverluste bei Fremdwährungskrediten, weiterhin steuerlich nicht absetzbar. Im Gegenzug dazu wurden zB Kursgewinne aus derartigen Krediten steuerfrei gestellt.

In einer aktuellen Entscheidung widerspricht der VwGH der bisherigen Auffassung der Finanz und stellt fest, dass Kursverluste, die im Zusammenhang mit einem für die Anschaffung einer Schachtelbeteiligung aufgenommenen Fremdwährungskredit anfallen, steuerlich absetzbar sind; dementsprechend sind Kursgewinne daher ebenfalls steuerpflichtig.

 

Quelle: ÖGWT

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