Bei der Umsatzsteuer sind ab 01.01.2010 folgende Neuerungen zu beachten 2/5

Verbesserung und Vereinfachung von Vorsteuererstattungen im EU-Ausland:

Seit 1.1.2010 müssen österreichische Unternehmer den Antrag auf Erstattung von Vorsteuern aus anderen EU-Staaten nicht mehr in den jeweiligen Mitgliedsstaaten, sondern – für alle EU-Staaten – auf elektronischem Weg über das in Österreich vom BMF eingerichtete elektronische Portal „Finanz-Online“ einbringen. Die Neuregelung gilt bereits für Vorsteuern 2009. Die Frist zur Einbringung dieses Antrags beträgt nunmehr neun Monate (anstelle von bisher sechs Monaten). Die jeweilige nationale Abgabenbehörde hat innerhalb von vier Monaten und zehn Werktagen nach Eingang des Erstattungsantrags den Erstattungsbetrag auszuzahlen. Für nicht zeitgerecht erstattete Vorsteuern muss der säumige Mitgliedstaat eine Säumnisabgeltung von 2 % sowie nach Ablauf von jeweils weiteren drei Monaten eine zweite und dritte Säumnisabgeltung von jeweils 1 % bezahlen. Unternehmer aus Drittstaaten müssen Vorsteuererstattungsanträge weiterhin nach den bisherigen Regeln direkt im jeweiligen Mitgliedstaat stellen.

 

Quelle: ÖGWT

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