Die neuen Steuerbegünstigungen für Kinder 3/3
Der ab 2009 geltende Kinderfreibetrag beträgt € 220 pro Kind und Jahr bzw € 132, wenn er von zwei Steuerpflichtigen in Anspruch genommen wird. Der Kinderfreibetrag (von € 132) steht auch unterhaltsverpflichteten Personen für ein nicht haushaltszugehöriges Kind zu, wenn für das Kind ein Unterhaltsabsetzbetrag für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht. Der Kinderfreibetrag kann – erstmals für das Jahr 2009 – nur im Rahmen der (Arbeitnehmer-)Veranlagung unter Angabe der SV-Nummer des Kindes geltend gemacht werden.
Quelle: ÖGWT
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