Pensionskassenbeiträge für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer

Leistet der Arbeitgeber Pensionskassenbeiträge, führt dies bei einem Dienstnehmer zu keinem Vorteil aus dem Dienstverhältnis. Pensionskassenbeiträge für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer sind zwar bei der GmbH als Betriebsausgabe abzugsfähig, beim Gesellschafter-Geschäftsführer jedoch als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sofort zum laufenden Tarif zu versteuern. Da der Pensionskassenbeitrag in diesem Fall als Eigenbeitrag gilt, ist von der späteren Pensionskassen-Pension nur ein Anteil von 25% zu versteuern.

 

Quelle: ÖGWT

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