Steuerfreie Reisekostenentschädigungen für Sportler
Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuern (Trainer, Masseur, Zeugwart) können eine pauschale Reisekostenentschädigung in Höhe von € 60 für den Einsatztag bzw monatlich höchstens € 540 steuerfrei erhalten. Funktionären und Platzwarten steht diese Begünstigung nicht zu. Bei mehreren Dienstverhältnissen können die pauschalen Aufwandsentschädigungen von jedem Arbeitgeber bis zur Obergrenze steuerfrei belassen werden. Im Wege der Arbeitnehmerveranlagung erfolgt dann die Korrektur auf das einfache Ausmaß. Neben diesen Pauschalbeträgen dürfen keine Reisevergütungen und Diäten steuerfrei ausbezahlt werden. Lediglich die von Sportvereinen zur Verfügung gestellten Bus- und Bahntickets, Nächtigungsmöglichkeiten und Kilometergelder bleiben neben der pauschalen Aufwandsentschädigung steuerfrei.
Quelle: ÖGWT
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