Steuerliche Behandlung der Förderung einer Totalsanierung
Nach der Wiener Sanierungsverordnung 2008 werden ab 2009 auch Totalsanierungen mit mehr als 50 % Neubauanteil oder "Abbruch und Neubau in Sanierungszielgebieten" gefördert. Aufwendungen für derartige Sanierungsmassnahmen können, obwohl es sich eigentlich um einen Neubau handelt, auf 15 Jahre verteilt abgesetzt werden.
Quelle: ÖGWT
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