Aufhebungsantrag des Verwaltungsgerichtshofes zum „Montageprivileg“

 

Einkünfte, die Arbeitnehmer inländischer Betriebe für eine begünstigte Auslandstätigkeit beziehen, sind nach derzeitiger Rechtslage steuerfrei. In Hinblick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit besteht aber die Notwendigkeit, den Anwendungsbereichs der Regelung auf Arbeitnehmer ausländischer Betriebe in der EU und der Schweiz auszudehnen. Unter dieser Voraussetzung verliert aber nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) auch die Beschränkung auf die (Auslands-)Montage ihre sachliche Rechtfertigung. Da für den VwGH kein Grund mehr ersichtlich ist, Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer zu anderen (nicht begünstigten) Tätigkeiten ins Ausland entsenden, von der Steuerbefreiung auszuschließen, hat der VwGH an den VfGH den Antrag gestellt, die Bestimmung über die Steuerfreiheit der Auslandsmontagetätigkeit als verfassungswidrig aufzuheben. Die Reaktion des VfGH bleibt abzuwarten.

 

Quelle: ÖGWT

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