Termin 30.6.2010: Verträge über beitragsorientierte direkte Pensionszusagen anpassen

 

Im Wartungserlass 2009 zu den EStR hat das BMF erstmalig grundsätzliche Aussagen zur steuerlichen Behandlung von beitragsorientierten direkten Pensionszusagen gemacht. Bei einer beitragsorientierten direkten Pensionszusage handelt es um Pensionszusagen des Dienstgebers, deren Höhe vom Veranlagungserfolg eines Finanzierungsinstrumentes (zB Lebensversicherung, Fonds)  abhängig ist, dh es wird grundsätzlich keine fixe Höhe der Pension wie bei der leistungsorientierten Zusage in Aussicht gestellt.

 

Um weiterhin Pensionsrückstellungen mit steuerlicher Wirkung bilden zu können, muss sich aus der Zusage künftig aber eine garantierte (Mindest-)Pension bestimmen lassen. Diese Voraussetzung erfüllen z.B. die klassischen Rentenversicherungen oder Kapitalversicherungen mit einer garantierten Mindestverzinsung. Falls Pensionszusagen diesen neuen Kriterien nicht entsprechen, müssen sie zur Vermeidung steuerlicher Nachteile bis 30.6.2010 angepasst werden.

 

Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)