Frist für Anträge auf Vorsteuererstattung in letzter Minute bis zum 31. März 2011 verlängert

Vom BMF wurde heute dazu die nachstehende Information im Internet veröffentlicht:

"Die MwSt-Erstattungsrichtlinie sieht vor, dass der Erstattungsantrag für das Jahr 2009 spätestens bis 30. September 2010 im Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen elektronisch vorliegen muss. Da einige Mitgliedstaaten bei der praktischen Durchführung des Verfahrens Probleme hatten (z.B. bei der Errichtung der Webportale), wird die Richtlinie 2008/9/EG (MwSt-Erstattungsrichtlinie) dahingehend ergänzt werden, dass für Erstattungsanträge, die das Jahr 2009 betreffen, die Frist zur Einreichung der Anträge vom 30.9.2010 bis zum 31.3.2011 verlängert wird. Die Richtlinie tritt einen Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und gilt ab 1.Oktober 2010.

Obwohl die Österreichische Finanzverwaltung keine technischen Probleme bei der Umsetzung der MwSt-Erstattungsrichtlinie hatte, wurde die Fristverlängerung unterstützt, damit österreichische Unternehmer ihr Recht auf Vorsteuerabzug in anderen EU-Mitgliedstaaten ungehindert ausüben können."

 

Quelle: ÖGWT

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