Keine Sechstel-Begünstigung für Auszahlung von Prämien in 14 Teilbeträgen?

Von der Finanzverwaltung wird neuerdings die Auffassung vertreten, dass nachträglich in monatlichen Teilbeträgen ausbezahlte Sonderzahlungen keine laufenden Bezüge darstellen und daher auch nicht zu einer Erhöhung des Jahressechstels führen. Dies würde bedeuten, dass die jahrzehntelange, durch VwGH-Judikatur untermauerte und in den Lohnsteuerrichtlinien verankerte Praxis, Prämien im Folgejahr in 14 Teilbeträgen auszuzahlen und damit 2/14 der Prämie mit dem begünstigten Steuersatz von 6 % zu versteuern, nicht mehr zulässig wäre. Wir gehen davon aus, dass diese Änderung der Verwaltungspraxis, die ab 2011 angewendet werden soll, eine heftige Gegenwehr auslösen wird. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.
 
Quelle: ÖGWT

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