Steuertipp 2010 für alle Steuerpflichtigen 3/10

Sonderausgaben ohne Höchstbetrag

 

Ohne Höchstbetragsbegrenzung, unabhängig vom Einkommen und neben dem „Sonderausgabentopf“ sind etwa Nachkäufe von Pensionsversicherungszeiten (Kauf von Schul- und Studienzeiten) und freiwillige Weiterversicherungsbeiträge in der Pensionsversicherung absetzbar.

ACHTUNG: Im Rahmen des Sparpakets zur Budgetsanierung soll der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten wieder einmal verteuert werden. Wenn Sie derartige Nachkäufe in Erwägung ziehen, dann sollten Sie noch vor dem 31.12.2010 aktiv werden!
 
Quelle: ÖGWT

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