Steuertipp 2010 für alle Steuerpflichtigen 9/10

Spekulationsverluste realisieren

 

Wer im Jahr 2010 einen steuerpflichtigen Spekulationsgewinn (über die Freigrenze von 440 € hinaus) realisiert hat (bei Liegenschaften beträgt die Spekulationsfrist im Regelfall 10 Jahre, sonst 1 Jahr), sollte überprüfen, ob dieser nicht noch durch die Realisierung eines Spekulationsverlustes ausgeglichen werden kann. Zu diesem Zweck könnten zB Aktien, mit denen man derzeit im Minus ist und die in den letzten 12 Monaten erworben wurden, verkauft werden (wobei Sie niemand daran hindert, diese einige Tage später wieder zurück zu kaufen). Auch der Verlust aus dem Verkauf eines innerhalb der letzten 12 Monate erworbenen Autos ist ein Spekulationsverlust, der mit steuerpflichtigen Spekulationsgewinnen aus Aktien- oder Grundstücksverkäufen gegen verrechnet werden kann.

ACHTUNG: Die im Rahmen der Budgetsanierung geplante neue Besteuerung von Wertzuwächsen bei Aktien und sonstigen Kapitalanlagen soll erst für Kapitalanlagen gelten, die nach dem 31.12.2010 erworben werden. Wenn Sie daher heuer zB noch Aktien kaufen, können Sie nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist allfällige Kursgewinne weiterhin steuerfrei lukrieren!
 
Quelle ÖGWT

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