Steuertipp 2010 für Unternehmen 4/12

Gewinnfreibetrag (GFB)

 
Ab der Veranlagung 2010 wird der bisherige (10%ige) Freibetrag für investierte Gewinne durch den Gewinnfreibetrag (GFB) ersetzt. Er steht allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu und beträgt bis zu 13 % des Gewinnes, maximal aber 100.000 € pro Jahr (der Maximalbetrag wird bei einem Gewinn von 769.231 € erreicht). Bis 30.000 € Gewinn steht der GFB jedem Steuerpflichtigen automatisch zu (sogenannter Grundfreibetrag = 3.900 €). Ist der Gewinn höher als 30.000 €, so steht ein über den Grundfreibetrag hinausgehender (investitionsbedingter) GFB nur zu, wenn der Steuerpflichtige im betreffenden Jahr bestimmte Investitionen getätigt hat. Als Investitionen kommen abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren (zB Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, LKW, EDV, Gebäudeinvestitionen mit Baubeginn nach dem 31.12.2008) oder bestimmte Wertpapiere (Anleihen sowie Anleihen- und Immobilienfonds; siehe Deckungswertpapiere für Pensionsrückstellung) in Frage. Nicht geeignet als Investitionsdeckung für den GFB sind alle nicht abnutzbaren Anlagen (wie zB Grund und Boden), unkörperliche Wirtschaftsgüter (wie zB Rechte, Patente, Finanzanlagen mit Ausnahme der erwähnten Wertpapiere), weiters PKWs, Kombis, Luftfahrzeuge, GWGs, gebrauchte Anlagen und Investitionen, für die ein Forschungsfreibetrag oder eine Forschungsprämie in Anspruch genommen wird. Ausgeschlossen sind auch Investitionen, die von einem Unternehmen erworben werden, das unter beherrschendem Einfluss des Steuerpflichtigen steht (ausgenommen bei zentralen Einkaufsgesellschaften im Konzern).

Übrigens: Bei Inanspruchnahme einer Betriebsausgabenpauschalierung steht nur der Grundfreibetrag zu; in diesem Fall sind die Investitionen daher irrelevant.

TIPP: Wenn Sie den GFB für 2010 optimal nutzen wollen, sollten Sie rechtzeitig vor Jahresende ihren voraussichtlichen Gewinn 2010 abschätzen. Falls Sie einen Gewinn von mehr als 30.000 € erwarten, sollten Sie überprüfen, wie viel Sie heuer bereits in geeignete Anlagen investiert haben bzw was Sie heuer noch an Investitionen planen. Reichen die Investitionen 2010 zur Deckung des investitionsbedingten GFB (13 % des 30.000 € übersteigenden Gewinnes 2010) nicht aus, sollten Sie entweder Investitionen vorziehen oder noch vor dem Jahresende zumindest die erwähnten begünstigten Wertpapiere kaufen.

Überhaupt ist die Nutzung der Begünstigung durch den Kauf von Wertpapieren auch deshalb zu empfehlen, weil man dadurch die Gefahr einer Nachversteuerung der Begünstigung durch vorzeitiges Ausscheiden von Investitionen innerhalb der vierjährigen Behaltefrist vermeiden kann.

TIPP: Zur Deckung des investitionsbedingten GFB können Sie auch Investitionen verwenden, von denen Sie die 30%ige vorzeitige AfA (die Ende 2010 ausläuft; siehe oben) geltend machen.
 
Quelle: ÖGWT

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