Steuertipp 2010 für Unternehmer 11/12

Selbständigenvorsorge für Ziviltechniker – Beitrittserklärung nur bis 31.12.2010 möglich!

 
Aufgrund einer Übergangsbestimmung im BMSVG wurde der Beitritt der Ziviltechniker zur Selbständigenvorsorge erst ab 1.1.2010 ermöglicht. Der Beitritt zu einer BV-Kasse kann dabei nur durch Ausübung einer Option erfolgen, welche bei am 31.12.2009 bereits bestehender Berufsausübung bis spätestens 31.12.2010 erklärt werden muss. Demnach sollten Ziviltechniker, welche am 31.12.2009 bereits betrieblich tätig waren, überlegen, ob sie nicht noch vor dem 31.12.2010 mit einer BV-Kasse einen Beitrittsvertrag abschließen und in die zweifellos sehr günstige Selbständigenvorsorge eintreten sollten.
 
Quelle: ÖGWT

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