Steuertipp 2010 für Unternehmer 12/12

GSVG-Befreiung für „Kleinstunternehmer“ bis 31.12.2010 beantragen

 
Gewerbetreibende und Ärzte (Zahnärzte) können spätestens 31.12.2010 rückwirkend für das laufende Jahr die Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherung nach GSVG (Ärzte nur Pensionsversicherung) beantragen, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte 2010 maximal 4.188,12 € und der Jahresumsatz 2010 maximal 30.000 € betragen werden. Antragsberechtigt sind Jungunternehmer (maximal 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten 5 Jahren), Männer über 65, Frauen über 60 sowie Personen über 57 Jahre, wenn sie in den letzten 5 Jahren die obigen Grenzen nicht überschritten haben.
 
Quelle: ÖGWT

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