Steuertipp 2010 für Unternehmer 2/10

Vorzeitige Abschreibung für Investitionen des Jahres 2010

 
Für Investitionen in abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter (zB Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, EDV, Büroeinrichtung, LKWs, Taxifahrzeuge etc) kann bis Ende 2010 eine vorzeitige Abschreibung (vzA) im Ausmaß von 30 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend gemacht werden. Besonderheit: Die 30%ige vzA inkludiert auch die Normalabschreibung des ersten Wirtschaftsjahres.

Ausgenommen von der vzA sind nicht abnutzbaren Anlagen (wie zB Grund und Boden), unkörperliche Wirtschaftsgüter (wie zB Finanzanlagen, Rechte, Patente), weiters Gebäudeinvestitionen (einschließlich Mieterinvestitionen, wie zB Adaptierungskosten für ein gemietetes Büro), PKWs, Kombis, Luftfahrzeuge, GWGs, gebrauchte Wirtschaftsgüter und Wirtschaftsgüter, bei denen mit der Anschaffung oder Herstellung schon vor dem 1.1.2009 begonnen wurde. Weiters sind auch Investitionen ausgeschlossen, die von einem Unternehmen erworben werden, das unter beherrschendem Einfluss des Steuerpflichtigen steht (ausgenommen bei zentralen Einkaufsgesellschaften im Konzern).

Erstreckt sich eine Investition über mehrere Wirtschaftsjahre, so ist die vzA von den auf die einzelnen Wirtschaftsjahre entfallenden (Teil-)Anschaffungs- bzw Herstellungskosten vorzunehmen.

TIPP: Da die vzA nur mehr für Anschaffungs- und Herstellungsvorgänge bis zum 31.12.2010 möglich ist, sollte überlegt werden, ohnehin geplante Investitionen mit längerer Nutzungsdauer noch bis zum 31.12.2010 zu tätigen. Die 30 %ige vzA kann dann noch in 2010 geltend gemacht werden, auch wenn die Investition noch nicht in Betrieb genommen wird.
 
Quelle: ÖGWT

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