Steuertipp 2010 für Unternehmer 2/10
Vorzeitige Abschreibung für Investitionen des Jahres 2010
Ausgenommen von der vzA sind nicht abnutzbaren Anlagen (wie zB Grund und Boden), unkörperliche Wirtschaftsgüter (wie zB Finanzanlagen, Rechte, Patente), weiters Gebäudeinvestitionen (einschließlich Mieterinvestitionen, wie zB Adaptierungskosten für ein gemietetes Büro), PKWs, Kombis, Luftfahrzeuge, GWGs, gebrauchte Wirtschaftsgüter und Wirtschaftsgüter, bei denen mit der Anschaffung oder Herstellung schon vor dem 1.1.2009 begonnen wurde. Weiters sind auch Investitionen ausgeschlossen, die von einem Unternehmen erworben werden, das unter beherrschendem Einfluss des Steuerpflichtigen steht (ausgenommen bei zentralen Einkaufsgesellschaften im Konzern).
Erstreckt sich eine Investition über mehrere Wirtschaftsjahre, so ist die vzA von den auf die einzelnen Wirtschaftsjahre entfallenden (Teil-)Anschaffungs- bzw Herstellungskosten vorzunehmen.
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