Änderungen bei der steuerlichen Forschungsförderung

Die bisherigen Forschungsfreibeträge („Frascati“-Freibetrag von 25 %, Freibetrag für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen von 25 bzw 35 % und Freibetrag für Auftragsforschung) können letztmalig für das Kalenderjahr 2010 bzw Wirtschaftsjahr 2010/11 geltend gemacht werden. Zum Ausgleich dafür wird die bisherige Forschungsprämie von 8% auf 10 % erhöht. Die Forschungsprämie kann für alle Aufwendungen (Ausgaben) für eigenbetriebliche Forschung („Frascati-Forschung“) und für Auftragsforschung (Obergrenze: Aufwendungen bzw Ausgaben bis 100.000 € pro Wirtschaftsjahr) geltend gemacht werden. Die Forschung muss künftig in einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte stattfinden.
 
 
Quelle: ÖGWT
Die Veröffenlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

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