Keine Änderungen bei der Ausweispflicht für Getränkeeinkäufe

 

Mit dem im Dezember 2010 veröffentlichen EStR-Wartungserlass 2010 wurde zwecks Bekämpfung von Schwarzeinkäufen in der Gastronomie eine Verschärfung der Kunden-Ausweispflicht für Käufe von Bier, Wein, Schnaps und alkoholfreien Getränken im Einzelhandel eingeführt. Die Limits, ab denen Käufer namentlich registriert werden müssen, wurden auf 20 Liter Bier, 10 Liter Wein, 2 Liter Schnaps bzw 30 Liter alkoholfreie Getränke (auch Mineralwasser) herabgesetzt. Wie das BMF vor wenigen Tagen informiert hat, wird diese Regelung, die einen enormen Verwaltungsaufwand für den Getränkehandel bedeutet hätte, wieder zurückgenommen. Somit gelten für die Registrierungspflicht wieder die alten Mengen, nämlich für Bier 100 Liter, bei Wein 60 Liter, 15 Liter bei Schnaps und 120 Liter bei alkoholfreien Getränken.

 
Quelle: ÖGWT

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