Kilometergeld auch für Fahrrad und Fußgänger


Laut Entwurf zum Budgetbegleitgesetz 2011 sollte das Kilometergeld für mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegte Wegstrecken ersatzlos gestrichen werden. In der endgültigen Beschlussfassung wurde aber von diesem ökologisch bedenklichem Vorhaben wieder Abstand genommen und ein einheitliches Kilometergeld von 0,38 €/ km für zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegte Wegstrecken von mehr als 2 km beschlossen. Die ab 1.1.2011 lt Reisegebührenvorschrift gültigen und daher auch steuerfrei auszahlbaren Kilometergelder betragen somit:

 

 
bis 31.12.2010
in €
ab 1.1.2011
in €
PKW / Kombi
0,42 (befristet)
0,42 (unbefristet)
Motorräder
bis 250m³: 0,14
über 250m³: 0,24
einheitlich 0,24
Fußweg > 2km oder Fahrrad
0,233/0,465
0,38
 
Quelle: ÖGWT

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