UFS Entscheidung – Kein Vorsteuerabzug durch Mitunternehmerschaft für Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers

Erwirbt ein Kommanditist ein Wirtschaftsgut, um es der Mitunternehmerschaft unentgeltlich zu überlassen, steht der Gesellschaft kein Vorsteuerabzug zu, weil die Lieferung nicht für sie ausgeführt worden ist. Aber auch dem Gesellschafter steht der Vorsteuerabzug nicht zu, da er keine steuerpflichtigen Umsätze erzielt.

Kommentare (0)