Befreiung von der Eintragungsgebühr für kleine Kapitalgesellschaften

Die Befreiung von der Eintragungsgebühr für kleine Kapitalgesellschaften (Umsatz unter € 70.000) bei elektronischer Einreichung gilt bekanntlich nur mehr bei Einreichung innerhalb von 6 Monaten nach dem Bilanzstichtag. Nach der Übergangsbestimmung betrifft dies alle Jahresabschlüsse, für welche die normale neunmonatige Frist zur Offenlegung nach dem 31.3.2011 endet. Die Neuregelung gilt damit faktisch für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtagen ab 31.7.2010. Aus heutiger Sicht (April 2011) könnte daher zB noch für den Jahresabschluss 31.10.2010 die Gebührenbefreiung in Anspruch genommen werden, wenn er innerhalb der 6-Monatsfrist – somit spätestens bis 30.4.2011 - elektronisch eingereicht wird.
 
 
Quelle: ÖGWT

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