Neues Zuwanderungsmodell – Rot-Weiß-Rot-Karte

Im Zuge des Auslaufens der Übergangsregelung betreffend Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit für die mit 1.5.2004 der EU beigetretenen acht neuen Mitgliedstaaten wurde das AuslBG grundlegend überarbeitet und ein neues kriteriengeleitetes Zuwanderungsmodell geschaffen. Dieses neue Zuwanderungsmodell ist auf

- besonders hochqualifizierte Arbeitnehmer,

- Fachkräfte in Mangelberufen und

- sonstige Schlüsselkräfte

aus Drittstaaten anzuwenden. Für jede dieser drei Gruppen von Arbeitnehmern sieht das AuslBG nunmehr einen Kriterienkatalog vor (Anlagen A, B und C zum AuslBG). Anhand dieses Kriterienkatalogs (in dem zB Ausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter berücksichtigt werden) werden Punkte vergeben. Für die Einstufung in eine der drei vorgenannten Gruppen ist jeweils eine Mindestpunktezahl (zB bei Anlage A 70 von 100 Punkten) erforderlich. Wird diese Mindestpunktezahl im Einzelfall erreicht, so ist dem Arbeitnehmer ein zunächst mit sechs Monaten befristetes Aufenthaltsvisum zur Arbeitssuche zu erteilen. Wird in diesem Zeitraum ein Arbeitgeber gefunden, der eine adäquate Beschäftigung anbietet, erhält der Arbeitnehmer ohne Arbeitsmarktprüfung eine auf zwölf Monate befristete „Rot-Weiß-Rot-Karte“. Wird dieser Arbeitnehmer nun innerhalb dieser zwölf Monate zumindest zehn Monate entsprechend seiner Qualifikation im Inland beschäftigt, kann er nach Ablauf des Jahres eine „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ beantragen, mit der er in Österreich unbeschränkten Arbeitsmarktzugang hat.

Ferner wurde der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt für nachgezogene Familienangehörige, für ausländische Absolventen österreichischer Hochschulen und für ausländische Schüler und Studenten erleichtert. Schließlich wurde das bisher bestehende System der Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen im Rahmen der bestehenden Landeshöchstzahlen abgeschafft. Dafür wurde ein neues System für die befristete Zulassung ausländischer Saisonniers geschaffen. Ferner wurde die Blue-Card-Richtlinie und die Sanktionenrichtlinie der EU umgesetzt.
 
 
Quelle: ÖGWT

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