Termin 1.7.2011 - Zusätzlicher 5-%ige Haftungsbeitrag für nicht in HFU-Liste geführte Subunternehmer

Zur Bekämpfung des Sozialbetrugs im Baugewerbe wurde bereits in 2009 eine Haftung jener Unternehmer, die Auftraggeber von Bauleistungen sind, für die nicht entrichteten SV-Beiträge der beauftragten Subunternehmer eingeführt. Diese Regelung wurde im Jahr 2010 mit der Einführung einer zusätzlichen Auftraggeberhaftung für die vom Finanzamt einzuhebenden lohnabhängigen Abgaben in Höhe von bis zu 5% des Werklohnes (Rechnungsbetrages) ergänzt. Die Haftungsinanspruchnahme setzt voraus, dass beim beauftragten Subunternehmen erfolglos Exekution geführt wurde oder eine Insolvenz vorliegt. Der Auftraggeber hat aber die Möglichkeit, beiden Haftungen (SV-Beiträge und Lohnabgaben) durch Einbehalt eines Betrages von insgesamt 25% des Werklohnes des Subunternehmers (= 20% für SV-Beiträge und 5% für lohnabhängige Abgaben) und Abfuhr an das Dienstleistungszentrum der Wiener Gebietskrankenkasse zu entgehen. Diese Neuregelung tritt nunmehr mit 1.7.2011 in Kraft. Ebenso wie im ASVG entfällt die Haftung, wenn der beauftragte Subunternehmer in der Liste unbedenklicher Unternehmen (so genannte HFU-Liste) aufscheint.
 
 
Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)