Termin 30.6.2011 - Vorsteuererstattung für Drittlandsunternehmer

Ausländische Unternehmer, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, können noch bis 30. 6. 2011 einen Antrag auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern 2010 geltend machen. Der Antrag muss bis 30.6.2011 beim Finanzamt Graz-Stadt gestellt werden (Formular U5 und Fragebogen Verf 18). Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und sämtliche Rechnungen sind im Original dem Antrag beizulegen.
 
Quelle: ÖGWT

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