Termin 30.9.2011 - Vorsteuererstattung für österreichische Unternehmen

Österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2010 in den EU-Mitgliedstaaten geltend machen wollen, haben bis 30.9.2011 Zeit, ihre Anträge elektronisch über FinanzOnline einzureichen. Bedingt durch das elektronische Verfahren entfällt generell die Vorlage der Originalbelege (auch keine Kopien), außer der Erstattungsmitgliedstaat fordert diese gesondert an. Unterjährig gestellte Anträge müssen rückerstattbare Vorsteuern von zumindest 400 € umfassen. Bezieht sich ein Antrag auf ein ganzes Kalenderjahr bzw auf den letzten Zeitraum eines Kalenderjahres, so müssen die Erstattungsbeträge zumindest 50 € betragen. Rückerstattungsanträge für Vorsteuern 2010 aus Drittstaaten müssen hingegen in den meisten Fällen bis 30.6. bei den jeweiligen ausländischen Finanzverwaltungen eingebracht werden (zB Schweiz, Norwegen).

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