VfGH hebt die begünstigende Bemessungsgrundlage der Stiftungseingangssteuer für Grundstücke auf!

Aktuelles zu den Privatstiftungen

Der VfGH hat jüngst jene Bestimmung im Stiftungseingangssteuergesetz aufgehoben, welche die Bemessung der Stiftungseingangssteuer für inländische Liegenschaften an die (sehr niedrigen) Einheitswerte (und zwar 3-facher Einheitswert) geknüpft hat. Die Aufhebung der entsprechenden Gesetzesbestimmung tritt mit Ablauf des 31.12.2011 in Kraft. Damit sind bis Jahresende die Zuwendungen von inländischen Liegenschaften an Privatstiftungen noch auf Basis der günstigen steuerlichen Einheitswerte möglich. Sofern der Gesetzgeber bis Jahresende nicht reagiert, ist die Stiftungseingangssteuer bei Zuwendungen von inländischen Liegenschaften an Privatstiftungen nach dem 31.12.2011 vom jeweiligen Verkehrswert zu berechnen.
 
Quelle: ÖGWT

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