Jobticket

Im kürzlich veröffentlichten Wartungserlass zu den LStR sind vor allem gesetzliche Änderungen aufgrund des BBG 2011 und des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2010 enthalten.
 
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Mit dem BBG 2011 wurde die Regelung über den steuerfreien Werk­verkehr ausgeweitet. Arbeitnehmer, die grund­sätzlich Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben, können seit 2011 die Kosten für ein öffent­liches Verkehrsmittel steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt bekommen. Steuerbegünstigt ist nach Ansicht der Finanz nur die Überlassung einer nicht übertragbaren Streckenkarte. Die Rechnung über den Kauf muss auf den Arbeitgeber lauten und den Namen des Arbeitnehmers aufweisen (der reine Kostenersatz wäre daher steuerpflichtig!).
 
 
Quelle: ÖGWT

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