Renten, Steuerberatungskosten und Kirchenbeitrag

Steuertipps für alle Steuerpflichtigen 3/9

 
Unbeschränkt absetzbare Sonderausgaben sind weiterhin bestimmte Renten (zB Kaufpreisrenten nach Ablauf bestimmter steuerlicher Fristen, vom Erben zu bezahlende Rentenlegate) sowie Steuerberatungskosten. Kirchenbeiträge (auch wenn sie an vergleichbare Religionsgesellschaften in der EU/EWR bezahlt werden) sind mit einem jährlichen Höchstbetrag von 200 € begrenzt. Ab 2012 wird der Höchstbetrag auf 400 € angehoben. Wenn Sie daher jährlich z.B. 300 € p.a. Kirchensteuer bezahlen, sollten sie zwecks steuerlicher Optimierung heuer nur 200 € und in 2012 dafür 400 € bezahlen.
 
Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)