Steuerfreier Werksverkehr „Jobticket“

Steuertipps für Arbeitgeber & Mitarbeiter 8/8

 
Zur Förderung des öffentlichen Verkehrs wurde ab 2011 die Möglichkeit geschaffen, dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer für die Wegstrecke Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung mit einem Massenbeförderungsmittel befördern lässt (zB durch Bezahlung einer nicht übertragbaren Streckenkarte), ohne dass dies zu einem steuerpflichtigen Sachbezug führt. Voraussetzung dafür ist, dass dem Arbeitnehmer dem Grunde nach das Pendlerpauschale zusteht (das Formular L 34 ist zum Lohnkonto zu nehmen); die Rechnung muss auf den Arbeitgeber lauten und hat insbesondere den Namen des Arbeitnehmers zu beinhalten.
 
Achtung:
Der Kostenersatz des Arbeitgebers stellt steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.
 
Quelle: ÖGWT
 

Kommentare (0)