Steuerbefreiung für Auslandsmontagen neu geregelt

Steuerliche Neuerungen ab 1.1. 2012 - nochmals aktuell zum Nachlesen Neuerungen im Bereich der Lohnsteuer

Steuerbefreiung für Auslandsmontagen neu geregelt

Die bisherige Lohnsteuerbefreiung für Auslandsmontagen, die bekanntlich vom Verfassungsgerichtshof im Jahr 2010 aufgehoben wurde, wurde grundlegend neu geregelt. Ab 1.1.2012 werden 60% der laufenden Bezüge (maximal bis zur ASVG-Höchstbei­tragsgrundlage, das ist für 2012 monatlich € 4.230) von vorübergehend ins Ausland entsendeten Mitarbeitern steuerfrei belassen, wenn

- die Auslandstätigkeit – ungeachtet ihrer vorübergehenden Ausübung – ihrer Natur nach nicht auf Dauer angelegt ist,

- jeweils ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat hinausgeht,

- die Entsendung aus dem EU/EWR-Raum oder der Schweiz erfolgt,

- der Einsatzort mehr als 400 km von der nächstgelegenen österreichischen Grenze entfernt ist,

- die Entsendung nicht in eine ausländische Betriebsstätte des Arbeitgebers erfolgt und

- die Arbeit unter im Gesetz näher definierten erschwerten Bedingungen erfolgt.

Die Befreiung gilt auch für Kommunalsteuer, DB-FLAF und DZ.

Die Steuerfreiheit steht nicht zu, wenn der Arbeitgeber Zulagen und Zuschläge gemäß § 68 EStG steuerfrei behandelt oder die Kosten für mehr als eine Familienheimfahrt im Kalendermonat trägt oder wenn der Arbeitnehmer selbst die mit der Auslandstätigkeit verbundenen Werbungskosten (inklusive Familienheimfahrten und doppelter Haushaltsführung) geltend macht.

Für jene Arbeitnehmer, deren Einsatzort innerhalb der 400 km-Zone liegt und die nach der Neuregelung daher nicht mehr unter die Begünstigung fallen, kann für 2012 noch die ursprünglich vorgesehene Übergangsregelung angewendet werden, wonach 33% der Bezüge für die begünstigte Auslandstätigkeit steuerfrei bleiben.
 
Quelle: ÖGWT

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