Einkommensbericht für Gesellschaften mit mehr als 500 ArbeitnehmerInnen

Mit 1.1.2012 ist die Verpflichtung zur Erstellung eines Einkommensberichts für ArbeitgeberInnen in Kraft getreten, die dauernd weniger als 1.001, aber mehr als 500 ArbeitnehmerInnen beschäftigen. Der Einkommensbericht ist für das Jahr 2011 zu erstellen. Für Betriebe mit mehr als 1.000 ArbeitnehmerInnen ist die Verpflichtung zur Erstellung eines Einkommensberichts bereits seit 1.3.2011 in Kraft. Der Bericht zur Entgeltanalyse ist alle zwei Jahre zu erstellen. Er ist in anonymisierter Form zu erstellen und darf keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen. Der Bericht ist den Belegschaftsvertretungsorganen bis spätestens 31.3.2012 zu übermitteln. Der Anspruch auf den Bericht ist gerichtlich geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beträgt dabei drei Jahre.
 
Quelle: ÖGWT

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