Termine: Übersicht für das erste Halbjahr 2012

29.2.2012:

· Frist für die elektronische Übermittlung der Jahreslohnzettel 2011 (Formular L 16), der Mitteilungen nach § 109a EStG (Formular E 109a) und der neuen Meldung für Auslandszahlungen nach § 109b EStG (Formular E 109b) über ELDA (elektronischer Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern; http://www.elda.at/) bzw für Großarbeitgeber über ÖSTAT (Statistik Austria).

31.3.2012:

· Einreichung der Jahreserklärungen 2011 für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe (Wiener U-Bahnsteuer).

1.4.2012:

· Die neue Wertpapiergewinnsteuer (Besteuerung von Einkünften aus realisierten Wertzuwächsen und aus Derivaten mit 25% KESt, im Regelfall durch Steuerabzug durch die Bank) tritt in Kraft.

30.4.2012:

· Frist für die Einreichung der Steuererklärungen 2011 beim Finanzamt in Papierform.

30.6.2012:

Frist für die elektronische Einreichung der Steuererklärungen 2011 beim Finanzamt via FinanzOnline (wobei für alle von einem Wirtschaftstreuhänder vertretenen Steuerpflichtigen bekanntlich Sonderregelungen bestehen).
 
Quelle: ÖGWT

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