Termine: Übersicht für das erste Halbjahr 2012
29.2.2012:
· Frist für die elektronische Übermittlung der Jahreslohnzettel 2011 (Formular L 16), der Mitteilungen nach § 109a EStG (Formular E 109a) und der neuen Meldung für Auslandszahlungen nach § 109b EStG (Formular E 109b) über ELDA (elektronischer Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern; http://www.elda.at/) bzw für Großarbeitgeber über ÖSTAT (Statistik Austria).
31.3.2012:
· Einreichung der Jahreserklärungen 2011 für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe (Wiener U-Bahnsteuer).
1.4.2012:
· Die neue Wertpapiergewinnsteuer (Besteuerung von Einkünften aus realisierten Wertzuwächsen und aus Derivaten mit 25% KESt, im Regelfall durch Steuerabzug durch die Bank) tritt in Kraft.
30.4.2012:
· Frist für die Einreichung der Steuererklärungen 2011 beim Finanzamt in Papierform.
30.6.2012:
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