Änderung bei der Mindestbeitragsgrundlage für die Pensionsversicherung

Die Mindestbeitragsgrundlage für die Pensionsversicherung im GSVG wird ab dem Jahr 2013 nicht mehr – wie ursprünglich geplant - bis zur Geringfügigkeitsgrenze im ASVG abgesenkt.
Der Wert für 2012 unterliegt dann ab 2013 der jährlichen Aufwertung.
 
Quelle: ÖGWT

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