Neue Voraussetzungen für die Freistellung bzw Erstattung der deutschen Kapitaler-tragsteuer für ausländische Gesellschafter
Seit 1.1.2012 haben sich in Deutschland die Voraussetzungen geändert, nach denen eine aus-ländische Gesellschaft eine Freistellung oder Entlastung von der deutschen Kapitalertrag-steuer beantragen kann. Eine Quellensteuerentlastung wird nach der Neuregelung nunmehr gewährt, soweit ...
- den an der Gesellschaft beteiligten Personen die Entlastung ebenfalls zustünde oder
- die im betreffenden Wirtschaftsjahr erzielten Erträge der ausländischen Gesellschaft aus eigener Wirtschaftstätigkeit stammen oder
- für die Einschaltung der ausländischen Gesellschaft wirtschaftliche oder sonstige beachtliche außersteuerliche Gründe bestehen und die ausländische Gesellschaft mit einem angemessen eingerichteten Geschäftsbetrieb am allgemeinen Wirtschaftsverkehr
teilnimmt.
Die bisherige 10%-Grenze bei der eigenen Wirtschaftstätigkeit ist entfallen. Die Entlastung kann nunmehr auch anteilig gewährt werden, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind. Ersten Erfahrungsberichten zufolge, ist das Erstattungsverfahren deutlich aufwändiger geworden.
Quelle: ÖGWT
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