Aufwendungen für eine nachgeholte Matura

(B. R.) Kann eine nachgeholte Matura (hier an einer Handelsakademie) nicht nur in der momentanen beruflichen Tätigkeit verwertet werden, ...

... weshalb schon deshalb der für die Abzugsfähigkeit erforderliche Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit vorliegt (vgl. z. B. VwGH 3. 11. 2005, 2003/15/0064), sondern befähigt sie den Steuerpflichtigen auch, einen der derzeitigen Tätigkeit verwandten Beruf auszuüben, ist der Besuch des gegenständlichen Maturalehrganges eine gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 abziehbare Ausbildungsmaßnahme (UFS 10. 7. 2012, RV/0766-W/12 mit Verweis auf Doralt, EStG13, § 16, Tz. 203/3).

Quelle:
UFS 10. 7. 2012, RV/0766-W/12

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