Einkommensteuer - Bescheidberichtigung

Derzeit ermöglicht eine Bestimmung in der BAO eine Bescheidberichtigung bis zum Ablauf der Verjährungsfrist, wenn sich ein steuerlicher Sachverhalt entweder nicht oder doppelt auswirken wür-de (zB Berücksichtigung einer unterlassenen Rückstellung)...

... Nunmehr soll diese Bestimmung in der BAO wieder gestrichen werden und in ähnlicher Form ins Einkommensteuergesetz iZm der Bilanzberichtigung aufgenommen werden. Der sachliche Anwendungsbereich wird damit auf das Einkommen – und Körperschaftsteuergesetz eingeschränkt. Im Interesse der Besteuerung des richtigen Totalgewinns soll eine steuerwirksame Korrektur periodenübergreifender Fehler aus verjährten Zeiträumen möglich werden. Die neue Bestimmung, welche ab 1.1.2013 in Kraft treten soll und erstmals auf Verstöße der Wirtschaftsjahre ab 2003 anzuwenden sein wird, soll aber nicht nur für Bilanzierende sondern auch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner und für die Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gelten.

Quelle: ÖGWT

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