Spendenbegünstigungsbestätigung bis 30.9.2012

Begünstigte Einrichtungen haben jährlich dem Finanzamt 1/23 innerhalb von 9 Monaten nach ...

... dem Abschlussstichtag die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers vorzulegen, worin nach Durch-führung einer Prüfung des Rechnungs- oder Jahresabschlusses das Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufnahme /Verbleib in die Liste der spendenbegünstigten Vereine bestätigt wird.

Quelle: ÖGWT

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