Umgründungen

Die Ausschüttungsfiktion für Importverschmelzungen von Gesellschaften aus Niedrigsteuerländern wird auf Schwesternverschmelzungen ausgedehnt. ...

Die bei Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft vorgesehene Ausschüttungsfiktion, durch welche die Besteuerung der bis zur Umwandlung nicht ausgeschütteten Gewinne sichergestellt werden soll, wird abermals – nach nicht einmal zwei Jahren - neu gefasst und soll künftig auf das sogenannte „Gewinnkapital“ abgestellt werden. Als Gewinnkapital wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem steuerlichen Umwandlungskapital und den Einlagen laut Evidenzkonto bezeichnet. Durch die Anknüpfung an das steuerliche  Umwandlungskapital kommt es zu einer vorgezogenen Belastung mit Kapitalertragsteuer hinsichtlich der zeitlichen Differenzen zwischen Steuer- und Unternehmensrecht. Anzuwenden ist die Neuregelung auf Umwandlungen, die nach dem 31.10.2012 zur Eintragung in das Firmenbuch angemel-det werden. 
 
Außerdem soll das Umgründungssteuergesetz an das neue Kapitalbesteuerungsregime angepasst werden. 

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