Unterhaltsabsetzbetrag

Der Unterhaltsabsetzbetrag soll bereits bei der Veranlagung für 2012 nur für Kinder berücksichtigt werden können, ...

... die sich im Inland, in einem EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz aufhalten. Für Kinder, die sich in Drittstaaten (ausgenommen Schweiz) aufhalten, wird nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes die Hälfte der tatsächlich bezahlten Unterhaltskosten als außer-gewöhnliche Belastung berücksichtigt.

Quelle: ÖGWT

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