VfGH prüft die Anknüpfung der Grunderwerbsteuer an den Einheitswert

Der Verfassungsgerichtshof hat ein Gesetzesprüfungsverfahren jener Bestimmung eingeleitet, wonach bei einem unentgeltlichen Grundstückserwerb der (dreifache) Einheitswert als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer (GrESt) heranzuziehen ist. ...

... Grundsätzlich hält der VfGH eine unterschiedliche Behandlung von entgeltlichen und unentgeltlichen Grundstückserwerben im Grunderwerbsteuergesetz für zulässig, sofern sie sachlich gerechtfertigt ist. Bedenken hat der VfGH, ob die Anknüpfung an die niedrigen, jahrzehntelang nicht wertangepassten Einheitswerte geeignet ist, die unterschiedliche Behandlung sachlich zu rechtfertigen. Im Prüfungsverfahren wird nach Ansicht des VfGH zu klären sein, ob die Anknüpfung an die Einheitswerte im Interesse der Verwaltungsökonomie gerechtfertigt sein kann.
Im Fall einer Aufhebung wäre künftig der gemeine Wert von unentgeltlich erworbenen Grundstücken als Bemessungsgrundlage der GrESt heranzuziehen. 

Quelle: ÖGWT

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