GSVG-Befreiung für „Kleinstunternehmer“ bis 31.12.2012 beantragen

Gewerbetreibende und Ärzte (Zahnärzte) können spätestens 31.12.2012 rückwirkend für das laufende Jahr die Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherung nach GSVG (Ärzte nur Pensionsversicherung) beantragen, ...

...  wenn die steuerpflichtigen Einkünfte 2012 maximal 4.515,12 € und der Jahresumsatz 2012 maximal 30.000 € betragen werden. Antragsberechtigt sind Jungunternehmer (maximal 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten 5 Jahren), Männer über 65, Frauen über 60 sowie Personen über 57 Jahre, wenn sie in den letzten 5 Jahren die jeweiligen Grenzen nicht überschritten haben.

TIPP: Der Antrag für 2012 muss spätestens am 31.12.2012 bei der SVA einlangen.

Quelle: ÖGWT

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