Umgründungen noch bis 31.12.2012 beschließen und Eintragung beim Firmenbuch anmelden

Die RV zum AbgÄG 2012 sieht vor, dass bei Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft die Berechnung der Ausschüttungsfiktion geändert wird. Für Umwandlungen, die ab dem 1.1.2013 zur Eintragung beim Firmenbuch ange-meldet werden, wird das sogenannte „Gewinnkapital“, das ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem steuerlichen Umwandlungskapital und den Einlagen lt Evidenzkonto für die fiktive Ausschüttung herangezogen und mit 25 % KESt besteuert. ...

... Zusätzlich sollen auch negative Anschaffungskosten aus in den letzten 10 Jahren vor der Umgründung übernommenen Vermögen in die Ausschüttungsfiktion einbezogen werden. Ob im Detail eine Umwandlung nach der bisherigen oder der künftigen Rechtslage günstiger ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Wenn Sie daher eine Umwandlung planen, sollten Sie das rechtzeitig von Ihrem Steuerberater berechnen lassen. 
Bei Verschmelzungen von ausländischen Konzerngesellschaften in Niedrigsteuerländern auf inländische Schwesterngesellschaften soll künftig ebenfalls die Ausschüttungsfiktion greifen. Wer daher die thesaurierten Gewinne solcher ausländischer Gesellschaften noch steuerfrei ins Inland übertragen will, muss die Verschmelzung auf eine österreichische Schwestergesellschaft noch heuer beschließen und bis zum 31.12.2012 zur Eintragung ins Firmenbuch anmelden. Bei einer Verschmelzung auf die Muttergesellschaft sind die thesaurierten Gewinne bekanntlich bereits seit 2010 steuerpflichtig.

Quelle: ÖGWT

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