Steuerabkommen Schweiz – Selbstanzeige bis 5/2013

Das Steuerabkommen mit der Schweiz eröffnet bekanntlich österreichischen Steuersündern die Möglichkeit, durch eine von den Schweizer Banken einzuhebende einmalige Steuerzahlung bei voller Wahrung ihrer Anonymität für die mit steuerlich bisher nicht deklariertem Kapitalvermögen in der Schweiz zusammenhängenden Steuerhinterziehungen der Vergangenheit Straffreiheit zu erlangen und damit dieses Vermögen steuerlich zu legalisieren.

Vom Steuerabkommen sind alle natürlichen Personen, die in Österreich ansässig sind und am 31.12.2010 und am 1.1.2013 ein Konto oder Depot bei einer Schweizer Bank besitzen, erfasst. Diese Personen haben im Zeitraum 1.1.2013 bis 31.5.2013 folgende zwei Wahl­möglichkeiten:

–      Bezahlung der anonymen Abgeltung (pauschale Einmalzah­lung) in Höhe von 15 % bis 30 % (in Ausnahmefällen bis zu 38 %)

–      Freiwillige Meldung, bei der die Schweizer Bank die Kontodaten über die Schweizer Steuerverwaltung an die österreichische Finanzverwaltung weiterleitet. Diese fordert in der Folge den Kontoinhaber auf, die Selbst­anzeige zu vervollständigen und die Steuer zu zahlen.

Die Schweizer Bank hat die betroffenen Personen bis spätestens 31.3.2013 zu befragen, für welche der beiden Möglichkeiten sie sich entscheiden. Erfolgt bis 31.5.2013 keine Reaktion, wird die pauschale Einmalzahlung abgeführt, vorausgesetzt dass genügend liquide Mittel dafür vorhanden sind.

Unabhängig von den beiden Möglichkeiten, die das Steuerabkommen vorsieht, kann der Steuerpflichtige selbstverständlich auch noch nach dem 31.12.2012 eine Selbstanzeige erstatten.

Quelle: ÖGWT 

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