Erschwerende Umstände bei begünstigter Auslandstätigkeit
Erschwerende Umstände liegen ab 1.1.2013 insbesondere dann vor, wenn der Einsatz in einer Region erfolgt, für die nachweislich am Beginn des jeweiligen Kalendermonats der Tätigkeit eine erhöhte Sicherheitsgefährdung vorliegt (zB Kriegs- oder Terrorgefahr). Nach der Rechtslage bis zum 31.12.2012 musste die Sicherheitsgefährdung zum Beginn der Tätigkeit oder während eines gesamten Kalendermonats gegeben sein.
Quelle: ÖGWT
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