Erschwerende Umstände bei begünstigter Auslandstätigkeit

Erschwerende Umstände liegen ab 1.1.2013 insbesondere dann vor, wenn der Einsatz in  einer Region erfolgt, für die nachweislich am Beginn des jeweiligen Kalendermonats der Tätigkeit eine erhöhte Sicherheitsgefährdung vorliegt (zB Kriegs- oder Terrorgefahr). Nach der Rechtslage bis zum 31.12.2012 musste die Sicherheitsgefährdung zum Beginn der Tätigkeit oder während eines gesamten Kalendermonats gegeben sein.

Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)