Steuerberatungskosten für Selbstanzeige

Fallen Steuerberatungskosten für eine Selbstanzeige (zB bei Liechtensteinischen Konten) nicht für betriebliche Einkünfte an, sind sie als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn sie an berufsrechtlich befugte Personen geleistet werden.

Quelle: ÖGWT

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