Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2014

Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehöriges Kind gezahlt, kann ein Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht werden.

Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt:

- für das 1. Kind € 29,20 p.m.

- für das 2. Kind € 43,80 p.m.

- für jedes weitere Kind 58,40 p.m.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt,

- wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde

und

- wenn die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.


Altersgruppe Euro

0 – 3 Jahre - € 194,00

3 – 6 Jahre - € 249,00

6 – 10 Jahre - € 320,00

10 – 15 Jahre - € 366,00

15 – 19 Jahre - € 431,00

19 – 20 Jahre - € 540,00

Stand: 06. November 2013

Quelle: Atikon

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