Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2014
Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehöriges Kind gezahlt, kann ein Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht werden.
Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt:
- für das 1. Kind € 29,20 p.m.
- für das 2. Kind € 43,80 p.m.
- für jedes weitere Kind 58,40 p.m.
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt,
- wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde
und
- wenn die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
Altersgruppe Euro
0 – 3 Jahre - € 194,00
3 – 6 Jahre - € 249,00
6 – 10 Jahre - € 320,00
10 – 15 Jahre - € 366,00
15 – 19 Jahre - € 431,00
19 – 20 Jahre - € 540,00
Stand: 06. November 2013
Quelle: Atikon
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